Vertrag zur Auftragsverarbeitung
nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden als Verantwortlichem („Auftraggeber“) und Roddis Consulting, Inhaber Alexander Roddis, Lornsenstraße 80, 22869 Schenefeld, als Auftragsverarbeiter („Auftragnehmer“).
Dieser Vertrag wird mit dem Vertrag über die Nutzung von Dispatchr („Hauptvertrag“, siehe AGB) Bestandteil der Vereinbarung. Auf Wunsch stellen wir ihn auch als unterzeichnetes Dokument bereit.
§ 1 Gegenstand und Dauer
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, um Dispatchr nach dem Hauptvertrag bereitzustellen. Der Vertrag gilt für die Laufzeit des Hauptvertrags und darüber hinaus, solange der Auftragnehmer Daten des Auftraggebers verarbeitet.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung umfasst das Erheben, Speichern, Ordnen, Anpassen, Auslesen, Abfragen, Übermitteln, Abgleichen, Einschränken und Löschen von Daten zur Abwicklung von Bestellungen des Auftraggebers, insbesondere:
- Empfang von Bestellungen aus Shops, Marktplätzen und Schnittstellen,
- Prüfung, Zuordnung zu Lagerorten und Übergabe an Lager und Fulfillment-Dienstleister,
- Erstellung von Versandlabels, Zolldaten und Sendungsverfolgung,
- Retourenabwicklung, Retourenportal und Sendungsverfolgungsseite,
- Versand von E-Mails und Dokumenten an Endkunden im Namen des Auftraggebers,
- Berichte, Exporte, Automatisierungen (Workflows) und Protokolle.
§ 3 Datenarten und betroffene Personen
Datenarten
- Kontaktdaten: Name, Firma, Liefer- und Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
- Bestelldaten: Artikel, Mengen, Preise, Zahlungs- und Versandart, Zahlungsstatus (keine Kartendaten),
- Versand- und Retourendaten: Sendungsnummern, Zustellereignisse, Retourengründe, Erstattungsstatus,
- Kommunikationsdaten: Inhalte von E-Mails und Dokumenten an Endkunden, interne Notizen,
- Nutzerdaten des Auftraggebers: Name, E-Mail-Adresse, Rolle, Anmelde- und Änderungsprotokolle.
Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ist nicht vorgesehen.
Betroffene Personen
- Endkunden und Interessenten des Auftraggebers,
- Beschäftigte und sonstige Nutzer des Auftraggebers,
- Ansprechpartner bei Lieferanten, Lagern und Dienstleistern des Auftraggebers.
§ 4 Weisungen
- Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, es sei denn, er ist gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er dies dem Auftraggeber vorher mit, sofern das Gesetz es nicht verbietet. Weisungen sind der Hauptvertrag, dieser Vertrag und die Einstellungen, die der Auftraggeber in Dispatchr vornimmt, etwa Workflows, Schnittstellen und Löschfunktionen. Weitere Weisungen erteilt der Auftraggeber in Textform.
- Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin und darf die Ausführung bis zur Bestätigung oder Änderung aussetzen.
- Übermittelt Dispatchr Daten an Shops, Marktplätze, Lager, Versanddienstleister oder andere Systeme, die der Auftraggeber anbindet, geschieht dies auf Weisung des Auftraggebers. Diese Empfänger sind keine Unterauftragsverarbeiter des Auftragnehmers; das Vertragsverhältnis mit ihnen besteht unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter.
§ 5 Pflichten des Auftragnehmers
- Der Auftragnehmer verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, zur Vertraulichkeit, soweit sie keiner gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
- Er trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 1 beschrieben sind. Er darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
- Er unterstützt den Auftraggeber bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen. Dispatchr enthält dafür Funktionen zur Auskunft, zum Export und zur Anonymisierung von Endkundendaten. Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragnehmer, leitet er die Anfrage unverzüglich an den Auftraggeber weiter.
- Er unterstützt den Auftraggeber bei Datenschutz-Folgenabschätzungen, Konsultationen der Aufsichtsbehörde und den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO im angemessenen Umfang.
- Er meldet dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, nach Möglichkeit innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar.
- Die Verarbeitung findet in der Europäischen Union statt. Eine Übermittlung in Drittländer erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
- Der Auftraggeber genehmigt die in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter. Der Auftragnehmer verpflichtet sie vertraglich auf ein gleichwertiges Datenschutzniveau.
- Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber mindestens vier Wochen vorher in Textform über die beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb dieser Frist widersprechen. Können sich die Parteien nicht einigen, kann der Auftraggeber den Hauptvertrag zum Zeitpunkt des Wechsels kündigen.
§ 7 Kontrollrechte
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags zur Verfügung. Als Nachweis dienen insbesondere diese Anlagen und die Zertifizierungen der Rechenzentrumsbetreiber (zum Beispiel ISO 27001, SOC 2, BSI C5). Darüber hinaus ermöglicht er Überprüfungen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer nach Anmeldung mit angemessener Frist, zu den üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebs. Den Aufwand für Vor-Ort-Prüfungen kann der Auftragnehmer angemessen in Rechnung stellen.
§ 8 Löschung und Rückgabe
Nach Ende des Hauptvertrags kann der Auftraggeber seine Daten 30 Tage lang exportieren. Danach löscht der Auftragnehmer sie, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht. Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Rotation gelöscht, spätestens nach weiteren sieben Tagen. Auf Wunsch bestätigt der Auftragnehmer die Löschung in Textform.
§ 9 Haftung und Schlussbestimmungen
- Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln des Hauptvertrags.
- Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag für Fragen des Datenschutzes dem Hauptvertrag vor. Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist der des Hauptvertrags.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen
Vertraulichkeit
- Zutritt: Betrieb ausschließlich in Rechenzentren von Amazon Web Services in Frankfurt am Main; der Auftragnehmer betreibt keine eigenen Serverräume. Die physische Sicherheit ist durch die Zertifizierungen von AWS belegt.
- Zugang: persönliche Konten, Passwörter nur als Hash, optionale Zwei-Faktor-Anmeldung (TOTP) je Nutzer, kurzlebige Anmelde-Token, Begrenzung von Anmeldeversuchen und Anfragen. Betriebszugriffe auf die Infrastruktur über rollenbasierte Berechtigungen nach dem Prinzip der geringsten Rechte; Auslieferungen laufen über kurzlebige Zugangsdaten (OIDC) ohne dauerhaft hinterlegte Schlüssel.
- Zugriff: Rollenmodell (zum Beispiel Administrator, Bearbeiter, Leser) mit optionaler Beschränkung auf Lagerorte. Zugriffe des Auftragnehmers auf Umgebungen von Kunden, etwa für Support, werden protokolliert.
- Trennung: logische Trennung der Daten je Kundenumgebung bei jedem Lese- und Schreibzugriff; getrennte Umgebungen für Test (Staging) und Produktion.
- Verschlüsselung: Übertragung über das Internet ausschließlich per TLS (mindestens 1.2); Datenbank, Dateispeicher und Cache verschlüsselt gespeichert; Zugangsdaten zu angebundenen Systemen zusätzlich auf Anwendungsebene verschlüsselt; Geheimnisse der Anwendung im AWS Secrets Manager.
Integrität
- Eingabekontrolle: Änderungsprotokoll (Audit-Log) mit Nutzer, Zeitpunkt und Änderung, Aufbewahrung 365 Tage; Aktivitätsverlauf je Bestellung.
- Weitergabekontrolle: Übermittlungen an angebundene Systeme nur über vom Auftraggeber eingerichtete Schnittstellen; ausgehende Webhooks mit HMAC-Signatur, sobald ein Geheimnis hinterlegt ist.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- tägliche automatische Datenbanksicherungen mit sieben Tagen Aufbewahrung und Wiederherstellung auf einen Zeitpunkt,
- automatische Skalierung und Neustart fehlerhafter Dienste, Überwachung mit Alarmierung,
- Änderungen an der Software erst nach automatisierten Tests; Datenbankänderungen werden vor dem Ausrollen geprüft.
Datenschutz durch Technikgestaltung und regelmäßige Überprüfung
- automatische Löschung von Betriebsdaten nach festen Fristen (zum Beispiel Workflow-Läufe und Schnittstellenprotokolle nach 30 Tagen, Exporte nach 7 Tagen),
- Funktionen zur Auskunft, zum Export und zur Anonymisierung von Endkundendaten,
- regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen und Anpassung an den Stand der Technik.
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
| Unternehmen | Leistung | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| Amazon Web Services EMEA SARL, 38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg | Rechenzentrum und Betrieb: Anwendungsserver (ECS), Datenbank (RDS), Cache (ElastiCache), Dateispeicher (EFS), E-Mail-Versand (SES), Protokolle und Überwachung (CloudWatch), DNS (Route 53) | EU, Region Frankfurt am Main (eu-central-1). Garantien für einen möglichen Zugriff aus den USA: EU-US Data Privacy Framework und Standardvertragsklauseln im AWS-Vertrag zur Auftragsverarbeitung |